Die ERGO Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für beratende Berufe
Wir schützen Sie vor den finanziellen Folgen eines beruflichen Versehens.
Niemand kann alles wissen. Je komplizierter ein Sachgebiet ist, umso eher wendet man sich an einen Fachberater. Aber auch er kann sich irren und muss dann für die Folgen seines Fehlers aufkommen – also Schadensersatz leisten. Dabei handelt es sich i. d. R. nicht um Personen- oder Sachschäden, sondern um reine Vermögensschäden.
Wir bieten Ihnen Versicherungsschutz gegen Vermögensschäden, die Sie während der Dauer des Versicherungsvertrags verursachen. Im Rahmen des Spätschadenschutzes profitieren Sie unter Umständen auch dann von der ERGO Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, wenn Sie Ihren Beruf bereits nicht mehr ausüben.
Wer braucht eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung?
Speziellen Schutz benötigen Berufsgruppen, die
• Auskunft erteilen oder Rat gewähren
z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater und Verbände
• Vermögen Dritter verwalten
z. B. Insolvenzverwalter, Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter,
Hausverwalter, Beiräte von Wohnungseigentümergemeinschaften
• Beurkundungen durchführen
z. B. Notare, Verwaltungsbeamte
• Verträge vermitteln
z. B. Grundstücksmakler, Reisebüros, Versicherungsvermittler
• Gutachten erstellen
z. B. Gerichts- und Schiedsgutachter
Ich habe mich in meiner langjährigen Tätigkeit auf den Bereich Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung spezialisiert. Rufen Sie mich an!